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Walk and Fly wieder möglich

Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV am 20.04 diese E-Mail erhalten die es Gleitschirmpiloten in Bayern erlaubt wieder legal Gleitschirmfliegen zu dürfen:

Sehr geehrter Herr Klaassen,

vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt.
Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona

In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.

Was ist zu beachten: Die allgemeinen Abstandsregeln sind einzuhalten.
Sowohl am Startplatz als auch am Landeplatz.
Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
Windenschleppbetrieb ist nicht möglich (haben wir auch keinen).

Guten Flug, bleibt Gesund
Eure Vorstandschaft